AGB

Hundehalter, die ihre Hunde bei Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ in die Tagesbetreuung oder Pension geben, haben die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und sich mit der Geltung derer einverstanden erklärt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Aufenthaltsdauer einen artgerechten und so weit als möglich nach Ihren Wünschen orientierten Aufenthalt. Der Hundehalter wird über Unterbringung und Haltung bei Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ informiert. Sollte es Besonderheiten bei Verpflegung und/oder medizinischer Versorgung beim Hund geben, müssen diese unbedingt angegeben werden. Erkrankungen oder der Verdacht auf Erkrankungen des in Pension zu gebenden Hundes ist vom Hundehalter
bekanntzugeben. Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund gültige Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose hat. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ berechtigt, vom Aufenthaltsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Zudem gehen Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen zu Lasten des Hundehalters. Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ übernimmt hierfür
keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.

Zeigt das Tier Anzeichen einer Erkrankung oder ist verletzt, ist Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ ermächtigt, einen Tierarzt hinzuzuziehen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Für einen Tierarztbesuch erhält Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ neben dem vereinbarten Honorar eine pauschale Sonderzahlung die sich je nach Aufwand errechnet. 25,00 €/Stunde für Fahrtkosten, Zeit und Aufwendungen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, das Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ zum Hinterlassen für
Nachrichten Kontaktdaten vorliegen hat.

Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus. Ausgenommen davon sind grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Verletzungen. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Der Hundehalter gibt seinen Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung bei Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Hundehaftpflicht-Versicherung. Sollte der Hund trotz Sorgfaltspflicht von Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ entlaufen, Personen-, Sach-oder Vermögensschäden verursachen wird die Haftung unsererseits abgelehnt. Schäden an Christiane Blum, an anderen in der Pension untergebrachten Hunden, im Haus, am Hof und am PKW von Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ sowie am Eigentum Dritter, die durch den Hund
verursacht werden, müssen vom Hundehalter in Höhe der entstandenen Kosten selbst oder durch die Hundehaftpflicht-Versicherung getragen werden.

Wird ein Hund trotz beendetem Betreuungszeitraum (geht aus der Rechnung hervor) von dem Hundehalter absprachelos nicht abgeholt, so ist Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ berechtigt 
das Tier spätestens mit Ablauf des zehnten Tages zur weiteren Unterbringung an ein Tierheim oder eine andere geeignete Stelle zu geben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten fallen dem Hundehalter zur Last. Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen.

Der Hundehalter verpflichtet sich, Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ eine bestehende oder bevorstehende Läufigkeit seiner Hündin mitzuteilen. Für mögliche auftretende Folgen wird keine Haftung übernommen.
Der Hundehalter verpflichtet sich pro Tages-Betreuung (8.00 – 18.00 Uhr) 25,00 Euro und pro Übernacht-Betreuung (8.00 – 8.00 Uhr am Folgetag) 35,00 Euro zu zahlen. Die Rechnung wird von Christiane Blum „Die nach den Hunden guckt“ per E-Mail versendet und ist im Voraus bis zum Anreisetag des Hundes fällig. Bei Nichtabgabe des Hundes trotz vorheriger verbindlicher Anmeldung sind die Kosten für die gebuchte Betreuung von dem Hundehalter zu tragen. Die Kosten sind wie folgt zu tragen: bis 42 Tage vor Betreuungsbeginn 30 % des zu entrichtenden Betreuungspreises, bis 28 Tage vor Betreuungsbeginn 50% des zu entrichtenden Betreuungspreises, bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 80 % des zu entrichtenden Betreuungspreises und bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn 100 % des zu entrichtenden Betreuungspreises. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthaltes durch den Halter werden keine Kosten erstattet.
An- und Abreise nur nach Absprache.                                                                                     Stand Januar 2023