AGB der Hundeschule

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen, Gruppen- und Einzelunterricht in der Hundeschule Christiane Blum, „Die nach den Hunden guckt“.

Abschluss des Schulungsvertrages 

Ein Vertragsabschluss beginnt mit der Teilnahme an Veranstaltungen, der Teilnahme an Hundeschulunterricht oder durch die Teilnahme an Einzelstunden. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer der Platzordnung und den nachfolgenden AGB´s Folge zu leisten.

Preise

Die Preise für Veranstaltungen, Einzel- und Gruppenstunden entnehmen Sie bitte meiner Website www.dienachdenhundenguckt.de

Konditionen für Veranstaltungen, Einzelunterricht oder Gruppenstunden 

Die Teilnahme am Gruppenunterricht ist nur nach Absprache mit dem jeweilig zuständigen Berater möglich. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Eine Abmeldung von Einzel- oder Gruppenunterricht muss bis spätestens 24 Stunden vor jeweiligem Trainingsbeginn erfolgen. Absagen zu einem späteren Zeitpunkt werden zu 100 % berechnet bzw. als Teilnahme verbucht.

Für Veranstaltungen gilt: Absage bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% Rückerstattung

Absage bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% Rückerstattung

Absage ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Rückerstattung

Alle Teilnahmen an Veranstaltungen, Einzel- oder Gruppenuntericht sind im Vorwege per Banküberweisung oder spätestens direkt im Anschluss an die Teilnahme in bar zu begleichen.

Bankverbindung:  

Raiffeisenbank Elbmarsch eG
IBAN DE83 2216 3114 0002 023752 |
BIC GENODEF1HTE 

Betreff: Veranstaltung/Gruppenname, Name des Hundes 

Preiserhöhungen 

Werden die bei Abschluss des Schulungsvertrages bestehenden Preise aufgrund von Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuer usw. erhöht, so kann der Unterrichtspreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.  

Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Ein Anspruch auf Rückerstattung von nicht wahrgenommenen Leistungen besteht nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Hundeschule.

Nimmt der Teilnehmer einzelne Unterrichtsleistungen aus von der Hundeschule nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.

Obliegenheiten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Unterrichtsleistungen sofort geltend zu machen.  

Haftungsbeschränkung, Haftpflicht, Impfungen, Platzordnung

Das Betreten des Unterrichtsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung und Haftung des Unterrichtsteilnehmers.

Der Teilnehmer haftet selbstschuldnerisch für alle Schäden, die durch seinen Hund auf dem Unterrichtsgelände, auch an anderen Teilnehmern und deren Hunden, entstehen. Hierbei besteht kein Unterschied zwischen Sach- oder Personenschäden. Die Hundeschule ist für Schäden dieser Art nicht haftbar. Der Hundehalter geht mit den auf der Trainingsfläche vorhanden Gegenständen sorgsam um. Wenn sich ein Hund auf der Fläche ‚löst‘ wird dies durch den Hundehalter entfernt.

Jeder Teilnehmer hat für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor Unterrichtsbeginn abzuschließen und dies durch die Versicherungsnummer zu belegen.

Nur haftpflichtversicherte und durchgeimpfte Hunde (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut und Zwingerhusten) dürfen das Übungsgelände betreten. Versicherungsschein und Impfpass müssen der Hundeschule bei Eintritt und später nach Aufforderung vorgelegt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, nur mit einem vorschriftsmäßig geimpften Hund am Unterricht teilzunehmen. Ausnahme Welpengruppe: Hier reicht der Nachweis der 1. und später der 2. Grundimmunisierung. Der Versicherungsnachweis sowie der Impfpass sind bei Eintritt in die Welpengruppe vorzulegen. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind vom Übungsgelände fernzuhalten.

Läufige Hündinnen sind auf dem Übungsgelände nicht erlaubt.

Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Meldorf.  

Salvatorische Klausel 

Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule hiervon unberührt.

Stand Dezember 2023